Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sollen in Hinkunft klar erkennen können, welche Informationen eine Anzeige eines häuslichen Unterrichts enthalten müsse. Durch die Verpflichtung zur Vorlage eines pädagogischen Konzepts können auch die Schulbehörden besser abschätzen, ob die Kinder und Jugendlichen den nötigen Bildungszuwachs erreichen können und ob die bestmögliche Förderung gewährleistet ist. Bundesminister Martin Polaschek
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/1956