Ein Beitrag von Dr.C.Greslehner
Was letztes Jahr als Empfehlung startete, wurde für heuer wenig überraschenderweise von Seiten der Bildungsdirektion mit der Abänderung des §11 Schulpflichtgesetz vom 7.5.2022 als verpflichtend implementiert: das „Reflexionsgespräch“ im Hausunterricht zum Schulhalbjahr.
Die Verantwortlichen hatten nun ein Jahr Vorlaufzeit, um das Chaos des letzten Jahres in Punkto Auswertung, Organisation, Durchführung, Effizienz und Inhalt dieser Gespräche aufzuarbeiten. In der Privatwirtschaft ist dies unter dem Begriff „Controlling“ alltägliches Tool zur Optimierung der Arbeitsabläufe. Die Rückmeldung der Eltern lässt leider erkennen, dass in diesem Bereich noch weite Teile brachliegen.
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Reflexion- ein dehnbarer Begriff